Zuständigkeiten im Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, als nachprüfendes Kollegialorgan festzustellen, ob die Gebarung sparsam,wirtschaftlich und zweckmäßig sowie in Übereinstimmung mit dem Gemeindevoranschlag geführt wird,ob sie den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht und richtig verrechnet wird.
Der Prüfungsausschuss hat sich auch von der Richtigkeit der Kassenführung und der Führung der Vermögens- und Schuldenrechnung sowie des Verzeichnisses des Gemeindeeigentums zu überzeugen.