Zuständigkeiten im Ausschuss für Umwelt/Gesundheit, Wohnungswesen und öffentliche Einrichtungen
Umwelt/Gesundheit, Wohnungswesen und öffentliche Einrichtungen
Dem Ausschuss obliegen die Vorberatung und die Antragstellung
für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten.
- Örtliche Umweltfragen
- Abfallbeseitigung
- Festsetzung der Abfallordnung und der Abfallgebührenordnung
- Angelegenheiten in Zusammenhang mit BAV und ASZ
- Angelegenheiten der erneuerbaren Energie inkl. Förderungen
- Angelegenheiten um öffentliche Einrichtungen (Freibad, Musikschule, etc….)
- Angelegenheiten ums Wohnungswesen sowie Wohnungsvergabe der Wohngenossenschaften.
- Angelegenheiten zur Gesundheitsprävention