Zuständigkeiten im Ausschuss für Soziales
Sozialausschuss
Dem Ausschuss obliegen die Vorberatung und die Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten.
- Angelegenheiten der Schulen mit Ausnahme der baulichen Maßnahmen (Volksschulen, Neue Mittelschule, Musikschule)
- Schülerausspeisung
- Alle Angelegenheiten der Kinderbetreuung ( Kindergarten, Krabbelstube, Hort, Nachmittagsbetreuung und Tagesmütter)
- Jugendbetreuung und Jugendförderung, Jugendwohlfahrt
- Familienangelegenheiten (Familienfreundliche Gemeinde)
- Seniorenbetreuung
- Alten- und Pflegeheim
- Soziale Dienste (Alten- und Heimhilfe; Behindertenhilfe, Hauskrankenpflege)
- Kirchliche Angelegenheiten (Friedhof)
- Erwachsenenbildung
- Allgemeine Sozialangelegenheiten
- Integrationsangelegenheiten