Zuständigkeiten im Bauausschuss
Bauausschuss
Dem Ausschuss obliegen die Vorberatung und die Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten:
- Neubau-, Umbau- und Abbruch von gemeindeeigenen Bauwerken
- Erhaltung aller gemeindeeigenen Gebäude
- Neubau und Erhaltung von Straßen, Wegen, Gehsteigen und Brücken sowie den zugehörigen baulichen Anlagen (z.B. Straßenentwässerungsanlagen)
- Ausscheidung oder Auflassung von öffentlichem Gut
- Aufschließung von Siedlungen mit Straßen
- Neubau und Erhaltung der Straßenbeleuchtung
- Angelegenheiten des Bauhofes (Erhaltung, Beschaffung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Geräten
- Neubau und Erhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen, Verkehrszeichen udgl.
- Baupolizei 2. Instanz
- Feuerpolizei 2. Instanz
- Öffentlicher Verkehr
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten