Zuständigkeiten im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Wirtschaft und Tourismus
Dem Ausschuss obliegen die Vorberatung und die Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten.
- Betriebsansiedelungen und Wirtschaftsförderung
- Entwicklung und Förderung von Gewerbe, Handel und Nahversorgung
- Tourismusangelegenheiten
- Lehrstellenförderung
- Weiterentwicklung und Förderung der örtlichen Land- und Forstwirtschaft
- Angelegenheiten der Gemeinde betreffend das Forstwesen
- Land- und forstwirtschaftliches Bodenrecht (Grundverkehr)
- Veterinärangelegenheiten, Tier und Pflanzenzucht
- Jagd und Fischerei