Zuständigkeiten im Ausschuss für Kultur
Kultur und Sportausschuss
Dem Ausschuss obliegen die Vorberatung und die Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat in folgenden Angelegenheiten.
- Kulturelle Angelegenheiten, Zusammenarbeit mit heimischen Kulturträgern
- Kulturelle Einrichtungen, Denkmäler, Kulturausstellungen
- Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege
- Schaffung und Erhaltung von Sportstätten der Gemeinde
- Förderung des Sports und der Gesundheit in der Gemeinde
- Förderung der Vereine
- Veranstaltungen (Dorffest, Faschingsumzug)